AGB



  1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
  2. Gegenstand der Leistungen der Firma Clean-Rohr Service GmbH sind Verstopfungsbeseitigungen, Rohr- und Kanalreinigungen, Rohr- und Kanalinspektionen, Dichtheitsprüfungen, Generalinspektionen, Entsorgungen und die dazu gehörenden Nebenarbeiten. Darüber hinausgehende Leistungen (insbesondere die Reparatur von Rohrleitungen) werden von der Firma Clean-Rohr Service GmbH nicht geschuldet.
  3. Die Vergütung ist fällig nach ordnungsgemäßer Beendigung und Abnahme der Leistung, ohne jeden Abzug. Für alle im Punkt 2 genannten Arbeiten gelten die bei der Auftragserteilung bekannt gegebenen Einheitspreise. Die Arbeiten werden für jeden angefangenen Meter bzw. für jede angefangene Stunde berechnet zuzüglich der Anfahrtspauschale, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (Pauschalsumme, Stundensätze). Wird eine im Vertrag nicht vorhergesehene Leistung gefordert, so ist sie gesondert zu vergüten, sofern die Firma Clean-Rohr Service GmbH ihren Sondervergütungsanspruch vor der Vornahme der Arbeiten ankündigt. Nicht angekündigte weitere Leistungen sind dann gesondert zu vergüten, wenn sie der Auftraggeber nachträglich genehmigt oder die Zusatzleistung für die Erfüllung des Vertrages notwendig war, dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprach und diesem unverzüglich angezeigt wurde.
  4. Den Monteuren der Firma Clean-Rohr Service GmbH ist von dem Auftraggeber ungehinderter Zugang zu den Rohrleitungen, Sielen, Schächten usw. zu gewährleisten. Der Auftraggeber hat den Monteuren alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen über das Rohrleitungsnetz und dessen Verlauf mitzuteilen. Für den Fall, dass der Zugang nicht gewährt wird, hat der Auftraggeber die Kosten einer vergeblichen Anfahrt oder etwaiger Verzögerungen zusätzlich zu übernehmen.
  5. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht auch nach Fristsetzung durch die Firma Clean-Rohr Service GmbH nicht nach, kann diese den Vertrag kündigen und eine angemessene Entschädigung verlangen. Das Gleiche gilt bei der vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber.
  6. Die Arbeiten der Firma Clean-Rohr Service GmbH sind unmittelbar nach der Ausführung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme ist dem Monteur schriftlich zu bestätigen. Offensichtliche Mängel sind sofort zu rügen. Wird die Durchführung des Auftrages ohne Zutun der Firma Clean-Rohr Service GmbH für diese in folge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so steht der Firma Clean-Rohr Service GmbH für die erbrachten Leistungen die anteilige Vergütung und der Ersatz ihrer Auslagen zu. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Verlegung des Rohrsystems (nicht normgerecht) und bei Rohrbrüchen. Für solche Fälle darf die Firma Clean-Rohr Service GmbH die weitere Durchführung des Auftrages verweigern.
  7. Die Firma Clean-Rohr Service GmbH haftet bei Schäden für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur in Fällen, in denen sie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft; es sei denn, sie befindet sich im Leistungsverzug oder die von ihr zu erbringende Leistung ist in Folge eines Umstandes unmöglich, den die Firma Clean-Rohr Service GmbH zu vertreten hat oder wenn der Mangel auf dem Fehlen einer von der Firma Clean-Rohr Service GmbH zugesicherten Eigenschaft beruht. Sind die Arbeiten der Firma Clean-Rohr Service GmbH mangelhaft, so ist die Firma Clean-Rohr Service GmbH zur Nachbesserung berechtigt. Erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder erfolgloser Nachfristsetzung zur Vornahme der Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.
  8. Die Arbeiten der Firma Clean-Rohr Service GmbH sind sofort nach Abnahme ohne Abzug zu zahlen. Notdienstzuschläge werden werktags in der Zeit von 17.00 bis 07.00 Uhr sowie sonnabends, sonntags und feiertags in Höhe von 50 Prozent erhoben.
  9. Werden entsorgungspflichtige Stoffe bei Verstopfungsbeseitigungen, Rohr- und Kanalreinigungen aufgenommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese bei einer Abfallbeseitigungsanlage entsorgen zu lassen. Die Firma Clean-Rohr Service GmbH wird dem Auftraggeber unverzüglich die Aufnahme solcher Stoffe mitteilen und dessen Entschließung abwarten. Ist die Entschließung des Auftraggebers nicht rechtzeitig zu erlangen, so ist die Firma Clean-Rohr Service GmbH ermächtigt, die Entsorgung auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen. Widerspricht der Auftraggeber einer ordnungsgemäßen Entsorgung entsorgungspflichtiger Stoffe, so ist die Firma Clean-Rohr Service GmbH berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin entstandenen Kosten sind in jedem Falle vom Auftraggeber zu übernehmen.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der Firma Clean-Rohr Service GmbH.
  11. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder werden, soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Enthalten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke, gilt das Gleiche. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die den Willen der Vertragspartner sowie dem Sinn und Zweck des zustande kommenden Vertrages entsprechen würde, sofern die Firma Clean-Rohr Service GmbH bei Abschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Punkt bedacht hätte.

Stand: März 2014

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